Zollerklärung In den kubanischen
Häfen und Flughäfen wird vom Zoll für die Kontrolle der
Reisenden beim Eintritt in das Land das bekannte System "Roter Kanal"
oder "Grüner Kanal" angewandt. Die Wahl eines von beiden
versteht sich von seblst als eine mündliche Erklärung.
Reisende, die den “Roter Kanal”benutzen, müssen eine
Zollerklärung ausfüllen wenn sie:
- Artikel einführen, die nicht zum persönlichen Gebrauch
dienen. Als persönliche Artikel versteht man die für die Reise
notwendigen, ausgehend von deren Anlass und Dauer, und die mitgeführt
werden zum persönlichen Gebrauch und nicht zum Handeln oder zur
Übergabe an Dritte.
- Artikel einführen, die reguliert oder verboten sind.
- Artikel einführen, die nicht ihr Eigentum sind und von dritten
Personen übergeben wurden für in Kuba Residierende.
- Artikel einführen, für welche Zollrecht gezahlt werden muss.
Reisende, die importieren mit der Absicht erneut zu exportieren, müssen
ebenfalls eine Zollerklärung ausfüllen, wenn sie:
- Geld und andere Werte über 5 000 $ einführen.
- Kunstwerke und Gegenstände, die musealen Wert besitzen, einführen.
Die übrigen Reisenden, die den “Grünen Kanal” benutzen,
sind an die mündliche Erklärung gebunden. Bei Reisenden, die
den “Grünen Kanal” gewählt haben, kann der Zoll
dennoch die persönliche und Gepäckkontrolle fordern und/oder
durchführen.
Die Kontrolle der mit Diplomatenpass reisenden Personen und deren Gepäck,
wird von der für diese Fälle entsprechenden Gesetzgebung geregelt.
Diese Reisenden benutzen den “Grünen Kanal”.
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