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Was kann exportiert werden?

Allgemeine Festlegungen

Alle Reisenden:

  • Können einen Teil oder alle ihre persönlichen Gebrauchsgegenstände als Gepäck exportieren.
  • Müssen beim Zoll jeden Artikel erklären, dessen Ausfuhr reguliert ist, wenn sie ihn mit sich oder als Teil ihres Gepäcks führen.
  • Können bis zu 100.00 Pesos in nationaler Währung und bis zu 200.00 konvertierbare Pesos als Zahlungsmittel ausführen.
  • Dürfen Gegenstände, die nach dem Urteil der Zollbehörden einen kommerziellen Charakter tragen, nicht ausführen.
  • Mit nicht ständigem Wohnsitz in Kuba können Artikel, die sie zeitweilig eingeführt haben wieder ausführen und können ausserdem neue oder gebrauchte Waren, die sie im Lande bis zu einenm Wert von 1000.00 Pesos erworben haben, ausführen. In einigen Fällen ist diese Grenze höher gesetzt, wie man aus den folgenden Festlegungen entnehmen kann.

Besondere Festlegungen

Zigarren:

  • Die Ausfuhr von bis zu 23 Zigarren (lose) ist ohne Vorlage anderer amtlicher Dokumente gestattet.
  • Sollen mehr als 23 Zigarren ausgeführt werden, benötigt man die Originalquittung und eine Kopie vom Geschäft, wo diese gekauft wurden. Die Kopie muss beim Verlassen des Landes bei der Zollstelle abgegeben werden. Die handgedrehten Zigarren müssen sich in ihrer Originalverpackung befinden, mit den offiziellen Papieren, einschliesslich der neuen holographischen Marke.

Werden diese wesentlichen Formalitäten des legalen Kaufs nicht erfüllt, wird die Ware vom Zoll beschlagnahmt.

Kunstgegenstände, die kein Kulturerbe sind:

Diese Gegenstände können nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Registro Nacional de Bienes Culturales ausgeführt werden. Ihr Wert darf 1000.00 Dollar überschreiten.

Kulturgüter und Gegenstände mit musealem Wert:

Diese können nur wieder ausgeführt werden, wenn sie vorher importiert wurden sind. Bei der Ausfuhr muss die vom Zoll bei der Einfuhr ins Land bestätigte Erklärung vorgelegt werden.

Geld und andere Werte:

Die Ausfuhr von umtauschbarer Währung und anderen Werten von über 5000.00 Dollar ist nur gestattet wenn:

  • Sie vorher importiert wurden sind und wofür die Werterklärung, die beim Eintritt ins Land ausgefüllt wurde, vorgezeigt werden muss.
  • Wenn sie legal im Land erworben wurden, was mit den entsprechenden Bankdokumenten nachgewiesen werden muss.

Bücher und Veröffentlichungen:

Bücher und andere Publikationen, die vor mehr als 50 Jahren herausgegeben wurden, Auflagen mit Seltenheitswert, sowie die von Bibliotheken und anderen Einrichtungen gestempelten Bücher können nicht exportiert werden.

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