Allgemeine Festlegungen
Alle Reisenden:
- Können einen Teil oder alle ihre persönlichen Gebrauchsgegenstände
als Gepäck exportieren.
- Müssen beim Zoll jeden Artikel erklären, dessen Ausfuhr
reguliert ist, wenn sie ihn mit sich oder als Teil ihres Gepäcks
führen.
- Können bis zu 100.00 Pesos in nationaler Währung und bis
zu 200.00 konvertierbare Pesos als Zahlungsmittel ausführen.
- Dürfen Gegenstände, die nach dem Urteil der Zollbehörden
einen kommerziellen Charakter tragen, nicht ausführen.
- Mit nicht ständigem Wohnsitz in Kuba können Artikel, die
sie zeitweilig eingeführt haben wieder ausführen und können
ausserdem neue oder gebrauchte Waren, die sie im Lande bis zu einenm
Wert von 1000.00 Pesos erworben haben, ausführen. In einigen Fällen
ist diese Grenze höher gesetzt, wie man aus den folgenden Festlegungen
entnehmen kann.
Besondere Festlegungen
Zigarren:
- Die Ausfuhr von bis zu 23 Zigarren (lose) ist ohne Vorlage anderer
amtlicher Dokumente gestattet.
- Sollen mehr als 23 Zigarren ausgeführt werden, benötigt
man die Originalquittung und eine Kopie vom Geschäft, wo diese
gekauft wurden. Die Kopie muss beim Verlassen des Landes bei der Zollstelle
abgegeben werden. Die handgedrehten Zigarren müssen sich in ihrer
Originalverpackung befinden, mit den offiziellen Papieren, einschliesslich
der neuen holographischen Marke.
Werden diese wesentlichen Formalitäten des legalen Kaufs nicht erfüllt,
wird die Ware vom Zoll beschlagnahmt.
Kunstgegenstände, die kein Kulturerbe sind:
Diese Gegenstände können nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Registro Nacional de Bienes
Culturales ausgeführt werden. Ihr Wert darf 1000.00 Dollar überschreiten.
Kulturgüter und Gegenstände mit musealem Wert:
Diese können nur wieder ausgeführt werden, wenn sie vorher
importiert wurden sind. Bei der Ausfuhr muss die vom Zoll bei der Einfuhr
ins Land bestätigte Erklärung vorgelegt werden.
Geld und andere Werte:
Die Ausfuhr von umtauschbarer Währung und anderen Werten von über
5000.00 Dollar ist nur gestattet wenn:
- Sie vorher importiert wurden sind und wofür die Werterklärung,
die beim Eintritt ins Land ausgefüllt wurde, vorgezeigt werden
muss.
- Wenn sie legal im Land erworben wurden, was mit den entsprechenden
Bankdokumenten nachgewiesen werden muss.
Bücher und Veröffentlichungen:
Bücher und andere Publikationen, die vor mehr als 50 Jahren herausgegeben
wurden, Auflagen mit Seltenheitswert, sowie die von Bibliotheken und anderen
Einrichtungen gestempelten Bücher können nicht exportiert werden. |