Der Reisepass soll eine Mindestdauer von 6 Monaten haben.
Das Visum ist obligatorisch und kann in den Konsulaten oder Reisebüros
in die Wege geleitet werden.
Das Touristenvisum hat eine Dauer von maximal 30 Tagen. Wenn eine Privatunterkunft
vorgesehen ist, muss ein Touristenvisum benutzt werden, und bei der Zollkontrolle
muss die Unterkunft mit Name und Adresse angegeben werden. Reisende, die
bei ihren kubanischen Angehörigen wohnen, müssen dies im Konsulat
angeben, wenn sie ihr Visum beantragen. Dieses Visum (Typ A-2) wird im
Moment ausgestellt und wenn der/die Ehegatte /-gattin oder sein Passport
kubanisch sind, muss die verwandschaftliche Beziehung mit dem Familienbuch
beglaubigt werden. Das Visum kann man maximal 60 Tagen vor Reiseantritt
erwerben.
Um den Aufenthalt einen Monat zu velängern, muss eine Woche vor
dem Verfall des Visums der Aufschub des Rückfluges gesichert sein.
Mit dem Zahlungsbeleg, im Falle privater Unterkunft, oder der Gästekarte
des Hotels, dem Reisepass, Visum und Flugticket mit dem neuen Datum, sowie
den entsprechenden Wertmarken muss man sich in der nächstgelegenen
Dienststelle für Ein- und Auswanderung melden.
Für den Fall, dass die Unterkunft im Hause eines kubanischen Freundes/Freundin
erfolgt und keine Unterkunft bezahlt wird, muss man sich in Begleitung
der entsprechenden Person, mit der Urkunde des Wohnungseigentums und den
entsprechenden Wertmarken versehen, in der Dienststelle für Ausländerkontrolle
melden.
Um eine andere Tätigkeit ausüben zu können, die nicht
den Urlaub und Erholung betreffen, wird ein spezielles Visum benötigt.
Das bezieht sich auf Studenten, Angestellte und Geschäftsleute, die
im Lande tätig sind und deshalb ein Visum für einen längeren
Zeitraum benötigen.
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