Alle Reisenden
Sind verpflichtet beim Zoll diejenigen Artikel anzugeben, deren Einführung
reguliert ist oder die für eine endgültige Einfuhr bestimmt
sind. Waren, deren Einfuhr ausdrücklich verboten ist, dürfen
nicht importiert werden.
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs können zollfrei
eingeführt werden. Im Allgemeinen versteht man unter Gegenständen
des persönlichen Gebrauchs neue oder gebrauchte Artikel, die eine
Person normalerweise für ihre persönlichen Zwecke während
einer Reise benötigt, den verschiedenen Umständen und Zwischenaufenthalten
der Reise Rechnung tragend. Ausgeschlossen davon sind Waren, die mit kommerziellem
Charakter importiert werden,oder zum endgültigen Export bestimmte.
Es können neue oder gebrauchte Artikel, die nicht Teil des persönlichen
Gepäcks sind, bis zu einem Wert von 250.00 USD, einmal im Jahr eingeführt
werden. Diese Regelung gilt nicht für minderjährige Reisende.
Ausserdem können importiert werden:
- Das ganze oder ein Teil des persönlichen Gepäcks, das bei
der Ankunft im Land nicht als Begleitgepäck dient
- Medikamente bis zu 10 kg, die in ihren Originalpackungen und korrekt
identifizierbar sein müssen. Sie sind frei von jeder Zollsteuer
- Bis zu 100.00 Pesos in nationaler Währung und bis zu 200.00
konvertierbare Pesos (peso convertible) als Zahlungsmittel.
- Eine unbegrenzte Menge Bargeld in Devisen, Giros, Banküberweisungen,
Schecks und andere Zahlungsmittel. Wenn im Land nichtansässige
Personen jedoch mehr als 5000.00 Dollar einführen und später
eine grössere Summe als diese ausführen wollen, müssen
sie bei ihrer Ankunft eine Werterklärung bei der Zollanmeldung
ausgefüllen, die beim Verlassen des Landes diese Einfuhr beglaubigt.
- Schmuck, Edelsteine und andere Edelmetalle. Wenn im Land nichtansässige
Personen jedoch Wertgegenstände von mehr als 5000.00 Dollar einführen
und später Werte ausführen, die eine grössere Summe als
die eingeführte darstellt, müssen sie bei ihrer Ankunft eine
Werterklärung bei der Zollanmeldung ausgefüllen, die beim
Verlassen des Landes diese Einfuhr beglaubigt.
Touristen
Der Zoll definiert als Tourist den Ausländer, der seinen ständigen
Aufenthalt ausserhalb Kubas hat und das Land besucht um Gesundheit oder
Erholung zu finden, oder sich künstlerischen oder sportlichen, nicht
bezahlten Tätigkeiten widmet, die eine Zeitspanne von nicht weniger
als 24 Stunden und nicht mehr als 6 Monate umfassen, ohne eine Einwanderung
zu planen.
Personen, die als Touristen einreisen, sind an die gleichen generellen
Festlegungen gebunden wie alle Reisenden.
Da Kuba die Vereinbarung über Zollerleichterung für den Tourismus
unterzeichnet hat, steht seine nationale Gesetzgebung in Übereinstimmung
mit dem in diesem Dokument festgelegten Regulierungen. Laut dieser genannten
Vereinbarung können Touristen Artikel des persönlichen Gebrauchs
zeitlich begrenzt einführen, frei von Zollsteuern und bei der Ausreise
wieder mitzuführen. Unter ihnen: Fotoapparate, Video- und Filmkameras,
Haartrockner, elektrische Rasierapparate, tragbare Radios, Kassettenrekorder
und andere ähnliche Gebrauchsartikel. Ausserdem können, zeitlich
begrenzt, ein tragbarer Personalcomputer (Labtop) und Mobiltelefone (Handy)
eingeführt werden.
Touristen können zeitweilig ein leichtes Motorfahrzeug für
einen Zeitraum bis zu 30 Tagen einführen. Nach kurzfristigem Antrag,
kann dieser um weitere 30 Tage verlängert werden. Der Antrag für
zeitweilige Importation wird direkt von der Zollstelle behandelt, wo der
Reisende das Land betritt.
Touristen können ein Mal im Jahr neue und gebrauchte Gegenstände
für einen maximalen Wert von 250.00 US Dollar definitiv einführen.
Diese Artikel sind bis zu einer Höhe von 50.00 US Dollar zollfrei.
Der Rest, bis zu den festgelegten 250.00 US Dollar, muss mit 100% seines
Wertes beim Zoll versteuert werden.
Personen mit ständigem Wohnsitz
Im Land ständig sesshafte Personen sind an die gleichen, generellen
Festlegungen gebunden wie alle übrigen Reisenden und müssen
alle regulierten oder verbotenen Gegenstände, die sie mitführen
oder die Teil ihres persönlichen Gepäcks sind, angeben.
Ausser den persönlichen Dingen, die zeitweilig beim Verlassen des
Landes exportiert werden, kann der ständig Sesshafte ein Mal im Jahr
neue und gebrauchte Gegenstände für einen maximalen Wert von
250.00 US Dollar einführen. Diese Artikel sind bis zu einer Höhe
von 50.00 US Dollar zollfrei. Der Rest, bis zu den festgelegten 250.00
US Dollar, muss mit 100% seines Wertes beim Zoll versteuert werden.
Im Land ständig Ansässige, die nach zweijährigem, offiziellen
Auftrag aus dem Ausland zurückkehren, können ihren Hausrat einführen.
Darunter versteht man Gegenstände, Möbel oder benutzte Geräte,
die keinen persönlichen Charkter tragen und zum Gebrauch oder zum
häuslichen Komfort dienen, einschliesslich elektrische Haushaltsgeräte.
Ausgeschlossen davon sind ausdrücklich verbotene Waren und Leichtfahrzeuge
(Autos und Motorräder). Für die Einfuhr des Hausrats müssen
die Interessenten bei der Zollstelle, wo sie das Land betreten, ein Schreiben
der für die Reise zuständigen Stelle vorlegen, woraus die Zeit
des Aufenthalts im Ausland hervorgeht.
Ankunft von Personen mit zukünftigem, ständigen
Wohnsitz im Land
Personen, die nach Kuba kommen, mit der Genehmigung für einem ständigen
Wohnsitz im Land, sind an die gleichen, generellen Vorschriften, wie die
übrigen Reisenden gebunden und müssen alle regulierten oder
verbotenen Gegenstände, die sie mitführen oder die Teil ihres
Gepäcks sind, angeben.
Diesen Personen ist es gestattet ihren Hausrat zu importieren. Als Hausrat
versteht man Gegenstände, Möbel oder gebrauchte Geräte,
die keinen persönlichen Charkter tragen und zum Gebrauch oder zum
häuslichen Komfort dienen, einschliesslich elektrische Haushaltsgeräte.
Ausgeschlossen davon sind ausdrücklich verbotene Waren und Leichtfahrzeuge
(Autos und Motorräder). Für die Einfuhr des Hausrats müssen
die Interessenten ein von der Direktion für Ein- und Auswanderung
des Innenministeriums angefertigtes Dokument, welches die Zuwanderung
bestätigt, bei der Zollbehörde vorlegen
Ankunft von Personen mit zeitweiligem Aufenthalt
Personen, die nach Kuba kommen, mit der Genehmigung für einen zeitweiligen
Aufenthalt im Land, müssen alle regulierten oder verbotenen Gegenstände,
die sie mitführen oder die Teil ihres persönlichen Gebrauchs
sind, angeben.
Diese Personen können ihren Hausrat einführen, wenn sie bei
einer der im Land ermächtigten Inmobiliengesellschaften ein Grundstück
kaufen oder für mehr als ein Jahr mieten. Unter Hausrat versteht
man Geräte, die keinen persönlichen Charkter tragen und zum
Gebrauch oder zum häuslichen Komfort dienen, einschliesslich elektrische
Haushaltsgeräte. Für die Einfuhr des Hausrats müssen die
Interessenten bei der Zollstelle, wo sie das Land betreten, einen von
der Inmobilienfirma gezeichneten Vertrag und ein von ihr ausgestelltes
Beglaubigungsschreiben vorlegen, wo bestätigt wird, dass der Vertrag
gültig ist.
Vom Hausrat ausgeschlossen sind alle ausdrücklich verbotenen Gegenstände.
In Abhängigkeit der Motive des Aufenthalts auf Kuba, kann in einigen
Fällen ein Leichtfahrzeug mit Motor eingeführt werden.
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