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Was kann eingeführt werden?

Alle Reisenden

Sind verpflichtet beim Zoll diejenigen Artikel anzugeben, deren Einführung reguliert ist oder die für eine endgültige Einfuhr bestimmt sind. Waren, deren Einfuhr ausdrücklich verboten ist, dürfen nicht importiert werden.

Gegenstände des persönlichen Gebrauchs können zollfrei eingeführt werden. Im Allgemeinen versteht man unter Gegenständen des persönlichen Gebrauchs neue oder gebrauchte Artikel, die eine Person normalerweise für ihre persönlichen Zwecke während einer Reise benötigt, den verschiedenen Umständen und Zwischenaufenthalten der Reise Rechnung tragend. Ausgeschlossen davon sind Waren, die mit kommerziellem Charakter importiert werden,oder zum endgültigen Export bestimmte.

Es können neue oder gebrauchte Artikel, die nicht Teil des persönlichen Gepäcks sind, bis zu einem Wert von 250.00 USD, einmal im Jahr eingeführt werden. Diese Regelung gilt nicht für minderjährige Reisende.

Ausserdem können importiert werden:

  • Das ganze oder ein Teil des persönlichen Gepäcks, das bei der Ankunft im Land nicht als Begleitgepäck dient
  • Medikamente bis zu 10 kg, die in ihren Originalpackungen und korrekt identifizierbar sein müssen. Sie sind frei von jeder Zollsteuer
  • Bis zu 100.00 Pesos in nationaler Währung und bis zu 200.00 konvertierbare Pesos (peso convertible) als Zahlungsmittel.
  • Eine unbegrenzte Menge Bargeld in Devisen, Giros, Banküberweisungen, Schecks und andere Zahlungsmittel. Wenn im Land nichtansässige Personen jedoch mehr als 5000.00 Dollar einführen und später eine grössere Summe als diese ausführen wollen, müssen sie bei ihrer Ankunft eine Werterklärung bei der Zollanmeldung ausgefüllen, die beim Verlassen des Landes diese Einfuhr beglaubigt.
  • Schmuck, Edelsteine und andere Edelmetalle. Wenn im Land nichtansässige Personen jedoch Wertgegenstände von mehr als 5000.00 Dollar einführen und später Werte ausführen, die eine grössere Summe als die eingeführte darstellt, müssen sie bei ihrer Ankunft eine Werterklärung bei der Zollanmeldung ausgefüllen, die beim Verlassen des Landes diese Einfuhr beglaubigt.

Touristen

Der Zoll definiert als Tourist den Ausländer, der seinen ständigen Aufenthalt ausserhalb Kubas hat und das Land besucht um Gesundheit oder Erholung zu finden, oder sich künstlerischen oder sportlichen, nicht bezahlten Tätigkeiten widmet, die eine Zeitspanne von nicht weniger als 24 Stunden und nicht mehr als 6 Monate umfassen, ohne eine Einwanderung zu planen.

Personen, die als Touristen einreisen, sind an die gleichen generellen Festlegungen gebunden wie alle Reisenden.

Da Kuba die Vereinbarung über Zollerleichterung für den Tourismus unterzeichnet hat, steht seine nationale Gesetzgebung in Übereinstimmung mit dem in diesem Dokument festgelegten Regulierungen. Laut dieser genannten Vereinbarung können Touristen Artikel des persönlichen Gebrauchs zeitlich begrenzt einführen, frei von Zollsteuern und bei der Ausreise wieder mitzuführen. Unter ihnen: Fotoapparate, Video- und Filmkameras, Haartrockner, elektrische Rasierapparate, tragbare Radios, Kassettenrekorder und andere ähnliche Gebrauchsartikel. Ausserdem können, zeitlich begrenzt, ein tragbarer Personalcomputer (Labtop) und Mobiltelefone (Handy) eingeführt werden.

Touristen können zeitweilig ein leichtes Motorfahrzeug für einen Zeitraum bis zu 30 Tagen einführen. Nach kurzfristigem Antrag, kann dieser um weitere 30 Tage verlängert werden. Der Antrag für zeitweilige Importation wird direkt von der Zollstelle behandelt, wo der Reisende das Land betritt.

Touristen können ein Mal im Jahr neue und gebrauchte Gegenstände für einen maximalen Wert von 250.00 US Dollar definitiv einführen. Diese Artikel sind bis zu einer Höhe von 50.00 US Dollar zollfrei. Der Rest, bis zu den festgelegten 250.00 US Dollar, muss mit 100% seines Wertes beim Zoll versteuert werden.

Personen mit ständigem Wohnsitz

Im Land ständig sesshafte Personen sind an die gleichen, generellen Festlegungen gebunden wie alle übrigen Reisenden und müssen alle regulierten oder verbotenen Gegenstände, die sie mitführen oder die Teil ihres persönlichen Gepäcks sind, angeben.

Ausser den persönlichen Dingen, die zeitweilig beim Verlassen des Landes exportiert werden, kann der ständig Sesshafte ein Mal im Jahr neue und gebrauchte Gegenstände für einen maximalen Wert von 250.00 US Dollar einführen. Diese Artikel sind bis zu einer Höhe von 50.00 US Dollar zollfrei. Der Rest, bis zu den festgelegten 250.00 US Dollar, muss mit 100% seines Wertes beim Zoll versteuert werden.

Im Land ständig Ansässige, die nach zweijährigem, offiziellen Auftrag aus dem Ausland zurückkehren, können ihren Hausrat einführen. Darunter versteht man Gegenstände, Möbel oder benutzte Geräte, die keinen persönlichen Charkter tragen und zum Gebrauch oder zum häuslichen Komfort dienen, einschliesslich elektrische Haushaltsgeräte. Ausgeschlossen davon sind ausdrücklich verbotene Waren und Leichtfahrzeuge (Autos und Motorräder). Für die Einfuhr des Hausrats müssen die Interessenten bei der Zollstelle, wo sie das Land betreten, ein Schreiben der für die Reise zuständigen Stelle vorlegen, woraus die Zeit des Aufenthalts im Ausland hervorgeht.

Ankunft von Personen mit zukünftigem, ständigen Wohnsitz im Land

Personen, die nach Kuba kommen, mit der Genehmigung für einem ständigen Wohnsitz im Land, sind an die gleichen, generellen Vorschriften, wie die übrigen Reisenden gebunden und müssen alle regulierten oder verbotenen Gegenstände, die sie mitführen oder die Teil ihres Gepäcks sind, angeben.

Diesen Personen ist es gestattet ihren Hausrat zu importieren. Als Hausrat versteht man Gegenstände, Möbel oder gebrauchte Geräte, die keinen persönlichen Charkter tragen und zum Gebrauch oder zum häuslichen Komfort dienen, einschliesslich elektrische Haushaltsgeräte. Ausgeschlossen davon sind ausdrücklich verbotene Waren und Leichtfahrzeuge (Autos und Motorräder). Für die Einfuhr des Hausrats müssen die Interessenten ein von der Direktion für Ein- und Auswanderung des Innenministeriums angefertigtes Dokument, welches die Zuwanderung bestätigt, bei der Zollbehörde vorlegen

Ankunft von Personen mit zeitweiligem Aufenthalt

Personen, die nach Kuba kommen, mit der Genehmigung für einen zeitweiligen Aufenthalt im Land, müssen alle regulierten oder verbotenen Gegenstände, die sie mitführen oder die Teil ihres persönlichen Gebrauchs sind, angeben.

Diese Personen können ihren Hausrat einführen, wenn sie bei einer der im Land ermächtigten Inmobiliengesellschaften ein Grundstück kaufen oder für mehr als ein Jahr mieten. Unter Hausrat versteht man Geräte, die keinen persönlichen Charkter tragen und zum Gebrauch oder zum häuslichen Komfort dienen, einschliesslich elektrische Haushaltsgeräte. Für die Einfuhr des Hausrats müssen die Interessenten bei der Zollstelle, wo sie das Land betreten, einen von der Inmobilienfirma gezeichneten Vertrag und ein von ihr ausgestelltes Beglaubigungsschreiben vorlegen, wo bestätigt wird, dass der Vertrag gültig ist.

Vom Hausrat ausgeschlossen sind alle ausdrücklich verbotenen Gegenstände. In Abhängigkeit der Motive des Aufenthalts auf Kuba, kann in einigen Fällen ein Leichtfahrzeug mit Motor eingeführt werden.

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