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Reisepässe

Der Pass ist das Reisedokument, das den kubanischen Staatsbürger im Ausland identifiziert.

Alle in Kuba geborenen Personen, die nicht das vom kubanischen Staat bestätigte Dokument besitzen, voraus der Verlust der kubanischen Staatsbürgerschaft hervorgeht, müssen beim Eintritt in nationales Territorium den kubanischen Reisepass vorlegen. Ausgenommen davon sind Personen, die vor dem 31. Dezember 1970 emigriert sind und dies mit gesetzlichen Dokumenten beglaubigen können.

Der kubanische Bürger mit ständigem Aufenthalt im Ausland sollte sich im Konsulat, wo er registriert ist, vorstellen, um sein Gesuch für einen Reisepass zu formalisieren. Die amtliche Erledigung über den Postweg wird nur in den Konsularstellen durchgeführt, die es so festgelegt haben.

Anfertigung eines neuen Reisepasses wegen Ablaufs des alten

Wenn ihr Reisepass vor 6 Jahren ausgestellt wurde, oder sich diesem Zeitpunkt nähert, müssen Sie Folgendes vorlegen:

  1. Einen korrekt ausgefüllten Antrag auf einen, oder die Verlängerung des Reisepasses (Sie empfangen hier den Antrag mit den entsprechenden Hinweisen zum Ausfüllen).
  2. Vier neue Fotos von 2x2 Zoll, Frontansicht, korrekt gekleidet und ohne dunkle Brille. Eines der Fotos soll auf den Antrag geklebt werden.
  3. Den abgelaufenen Reisepass, der zurückerstattet wird.
  4. Zahlung des entsprechenden Tarifs.

Erstausstellung eines Reisepasses

  1. Antrag mit den allgemeinen Daten, so wie sie im Original der Geburtsurkunde erscheinen, und andere zusätzlich geforderte Daten.
  2. Vier neue Fotos von 2x2 Zoll, Frontansicht, korrekt gekleidet und ohne dunkle Brille.
  3. Beglaubigte Geburtsurkunde.
  4. Zahlung des entsprechenden Tarifs.

Ausstellung des Reispasses im Falle von Verlust

Im Falle von Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland, muss die entsprechende Anzeige bei der Polizei des Landes, wo die Tat geschehen ist, erstattet werden. Es müssen ähnliche Papiere vorgelegt werden wie beim Antrag auf einen ersten Reisepass.
Der kubanische Bürger mit zeitweiligem Aufenthalt muss mit besagter Anzeige vorstellig werden, damit ihm ein Ausweis und vorübergehender Aufenthalt bewilligt werden, so wie es von der Direktion für Ein- und Auswanderung Kubas festfelegt ist. Damit kann er in das Land zurückkehren, wenn er sich noch im Zeitraum der festgelegten 11 Monate befindet und den entsprechenden Konsulartarif bezahlt hat.

Wenn der Verlust während der Reise auftritt, kann die Person sich im Konsulat mit der Geburtsurkunde ausweisen, die vom Standesamt, wo er eingeschrieben ist, ausgestellt wurde. Diese Urkunde muss nicht unbedingt vom Aussenministerium Kubas legalisiert sein.

Wenn eine Person mit dauerhaftem Aufenthalt eine Anzeige erstattet, wird mit den Daten, die das Register der kubanischen Staatsbürger enthält (Fotokopie des Reisepasses), ein neuer Reisepass ausgestellt.

Kubaner, die im Ausland sesshaft sind, und die wärend ihres Aufenthaltes in Kuba die oben genannten amtlichen Erledigungen durchzuführen wünschen oder müssen, können sich an die Internationale Juristische Beratungsstelle (Consultoría Jurídica Internacional) wenden.

Verlängerung des Reisepasses

Der Pass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren ab dem Ausstellungsdatum und muss zwei Mal, jeweils alle zwei Jahre verlängert werden. Um diese Verlängerung durchzuführen, muss:

  1. Der Reisepass und der korrekt ausgefüllte Antrag auf Verlängerung vorgelegt werden.
  2. Der entsprechende Tarif gezahlt werden.
 
 
 
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