Der Pass ist das Reisedokument, das den kubanischen Staatsbürger
im Ausland identifiziert.
Alle in Kuba geborenen Personen, die nicht das vom kubanischen Staat
bestätigte Dokument besitzen, voraus der Verlust der kubanischen
Staatsbürgerschaft hervorgeht, müssen beim Eintritt in nationales
Territorium den kubanischen Reisepass vorlegen. Ausgenommen davon sind
Personen, die vor dem 31. Dezember 1970 emigriert sind und dies mit gesetzlichen
Dokumenten beglaubigen können.
Der kubanische Bürger mit ständigem Aufenthalt im Ausland sollte
sich im Konsulat, wo er registriert ist, vorstellen, um sein Gesuch für
einen Reisepass zu formalisieren. Die amtliche Erledigung über den
Postweg wird nur in den Konsularstellen durchgeführt, die es so festgelegt
haben.
Anfertigung eines neuen Reisepasses wegen Ablaufs des alten
Wenn ihr Reisepass vor 6 Jahren ausgestellt wurde, oder sich diesem Zeitpunkt
nähert, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Einen korrekt ausgefüllten Antrag auf einen, oder die Verlängerung
des Reisepasses (Sie empfangen
hier den Antrag mit den entsprechenden Hinweisen zum Ausfüllen).
- Vier neue Fotos von 2x2 Zoll, Frontansicht, korrekt gekleidet und
ohne dunkle Brille. Eines der Fotos soll auf den Antrag geklebt werden.
- Den abgelaufenen Reisepass, der zurückerstattet wird.
- Zahlung des entsprechenden Tarifs.
Erstausstellung eines Reisepasses
- Antrag mit den allgemeinen Daten, so wie sie im Original der Geburtsurkunde
erscheinen, und andere zusätzlich geforderte Daten.
- Vier neue Fotos von 2x2 Zoll, Frontansicht, korrekt gekleidet und
ohne dunkle Brille.
- Beglaubigte Geburtsurkunde.
- Zahlung des entsprechenden Tarifs.
Ausstellung des Reispasses im Falle von Verlust
Im Falle von Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland, muss
die entsprechende Anzeige bei der Polizei des Landes, wo die Tat geschehen
ist, erstattet werden. Es müssen ähnliche Papiere vorgelegt
werden wie beim Antrag auf einen ersten Reisepass.
Der kubanische Bürger mit zeitweiligem Aufenthalt muss mit besagter
Anzeige vorstellig werden, damit ihm ein Ausweis und vorübergehender
Aufenthalt bewilligt werden, so wie es von der Direktion für Ein-
und Auswanderung Kubas festfelegt ist. Damit kann er in das Land zurückkehren,
wenn er sich noch im Zeitraum der festgelegten 11 Monate befindet und
den entsprechenden Konsulartarif bezahlt hat.
Wenn der Verlust während der Reise auftritt, kann die Person sich
im Konsulat mit der Geburtsurkunde ausweisen, die vom Standesamt, wo er
eingeschrieben ist, ausgestellt wurde. Diese Urkunde muss nicht unbedingt
vom Aussenministerium Kubas legalisiert sein.
Wenn eine Person mit dauerhaftem Aufenthalt eine Anzeige erstattet, wird
mit den Daten, die das Register der kubanischen Staatsbürger enthält
(Fotokopie des Reisepasses), ein neuer Reisepass ausgestellt.
Kubaner, die im Ausland sesshaft sind, und die wärend ihres Aufenthaltes
in Kuba die oben genannten amtlichen Erledigungen durchzuführen wünschen
oder müssen, können sich an die Internationale Juristische Beratungsstelle
(Consultoría Jurídica Internacional) wenden.
Verlängerung des Reisepasses
Der Pass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren ab dem Ausstellungsdatum
und muss zwei Mal, jeweils alle zwei Jahre verlängert werden. Um
diese Verlängerung durchzuführen, muss:
- Der Reisepass und der korrekt ausgefüllte Antrag auf Verlängerung
vorgelegt werden.
- Der entsprechende Tarif gezahlt werden.
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