- Gesetz No. 77, für ausländische Investitionen. Es enthält
die allgemeinen Normen, welche die ausländischen Investitionen
in Kuba unter drei Formen regeln: joint venture, Vertrag zu einer internationalen
ökonomischen Gemeinschaft und Unternehmen mit nur ausländischen
Kapital. Das Gesetz wurde am 5. September 1995 unterzeichnet.
- Gesetzesverordnung No. 165, bezüglich der Niederlassung und
der Funktionsweise von Freizonen und Industrieparks. Die Verordnung
wurde am 3. Juni 1996 unterzeichnet.
- Resolution No. 14/2001 des Ministeriums für Ausländische
Investitionen und Ökonomische Zusammenarbeit. Sie bestimmt die
Verfahrensweise für die Verhandlungen, Präsentation der Gesuche
und die Bewertung der ausländischen Investitionsvorschläge.
Die Resolution wurde am 30. März des Jahres 2001 unterzeichnet.
- Resolution No. 21/2001 des Ministeriums für Ausländische
Investitionen und Ökonomische Zusammenarbeit. Sie legt die Metodologie
für die Ausarbeitung einer ökonomischen Machbarkeitsstudie
fest, welche bei einem Antrag für ausländische Investitionen
vorgelegt werden soll. Die Resolution wurde am 6. Juni 2001 unterzeichnet.
- Vertrag No. 3827 des CECM, in welchem andere rechtliche Formen der
ausländischen Investitionen anerkannt werden. Der Vertrag wurde
am 6. Dezember 2000 unterzeichnet. Diese neuen Formen entsprechen den
Verträgen über Produktions- und Gemeinschaftsverwaltung.
- Resolution No. 37/2001 des Ministeriums für Ausländische
Investitionen und Ökonomische Zusammenarbeit. Sie legt die Verfahrensweise
für die Registratur, Kontrolle und Überwachung der Verträge
zur Gemeinschaftsverwaltung fest, sowie die Ausarbeitung, Kontrolle
und Überwachung der Verträge zur Produktionsverwaltung. Weiterhin
bestimmt sie die Berichterstattung über die vorher genannten Modalitäten
und die Verträge über Hotelverwaltung.
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