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Gesetzliche Regelungen für ausländische Investitionen
  1. Gesetz No. 77, für ausländische Investitionen. Es enthält die allgemeinen Normen, welche die ausländischen Investitionen in Kuba unter drei Formen regeln: joint venture, Vertrag zu einer internationalen ökonomischen Gemeinschaft und Unternehmen mit nur ausländischen Kapital. Das Gesetz wurde am 5. September 1995 unterzeichnet.
  2. Gesetzesverordnung No. 165, bezüglich der Niederlassung und der Funktionsweise von Freizonen und Industrieparks. Die Verordnung wurde am 3. Juni 1996 unterzeichnet.
  3. Resolution No. 14/2001 des Ministeriums für Ausländische Investitionen und Ökonomische Zusammenarbeit. Sie bestimmt die Verfahrensweise für die Verhandlungen, Präsentation der Gesuche und die Bewertung der ausländischen Investitionsvorschläge. Die Resolution wurde am 30. März des Jahres 2001 unterzeichnet.
  4. Resolution No. 21/2001 des Ministeriums für Ausländische Investitionen und Ökonomische Zusammenarbeit. Sie legt die Metodologie für die Ausarbeitung einer ökonomischen Machbarkeitsstudie fest, welche bei einem Antrag für ausländische Investitionen vorgelegt werden soll. Die Resolution wurde am 6. Juni 2001 unterzeichnet.
  5. Vertrag No. 3827 des CECM, in welchem andere rechtliche Formen der ausländischen Investitionen anerkannt werden. Der Vertrag wurde am 6. Dezember 2000 unterzeichnet. Diese neuen Formen entsprechen den Verträgen über Produktions- und Gemeinschaftsverwaltung.
  6. Resolution No. 37/2001 des Ministeriums für Ausländische Investitionen und Ökonomische Zusammenarbeit. Sie legt die Verfahrensweise für die Registratur, Kontrolle und Überwachung der Verträge zur Gemeinschaftsverwaltung fest, sowie die Ausarbeitung, Kontrolle und Überwachung der Verträge zur Produktionsverwaltung. Weiterhin bestimmt sie die Berichterstattung über die vorher genannten Modalitäten und die Verträge über Hotelverwaltung.
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