Die direkte ausländische Investition in Kuba richtet
sich auf die Suche neuer ausländischer Märkte, kompetitiver
Technologien und Kapital aus. Um ihr Wachstum und ihre Entwicklung zu
fördern, wurde im Jahre 1995 eine neue Gesetzgebung für ausländische
Investitionen (Gesetz No. 77) verabschiedet, das den internationalen Tendenzen
entspricht.
Der attraktive gesetzliche Rahmen wird mit anderen komparativen Vorteilen
Kubas erweitert: die Bereitstellung von qualifizierten Arbeitskräften,
mit der Fähigkeit sich neue Technologien in kurzer Zeit anzueignen;
eine geeignete Infrastruktur, in der besonders die Elektrifizierung des
Territoriums zu 95%, die soziale Stabilität, die Sicherheit für
das ausländische Personal, die Aussicht der Integriation Kubas in
der Region, und seine geographische Lage im Zentrum eines sich in Ausdehnung
befindenden Marktes und wichtigen Handelsverbindungen ebenso hervorzuheben
sind, wie die Unterzeichnung der Vereinbarungen über die Förderung
und den gegenseitigen Schutz der Investitionen und das Einverständnis
doppelte Tribute zu vermeiden.
Ende des Jahres 2000 gab es 392 ökonomische Verbindungn mit ausländischem
Kapital, vorwiegend im Bergbau, in der Suche und Erdölgewinnung,
im Tourismus, der Leicht-, Nahrungsmittel-, und metallverarbeitenden Industrie,
sowie im Bauwesen.
In den letzten Jahren sind neue Zweige für ausländische Investitionen
geöffnet wurden, unter ihnen die Energieversorgung, die Gasgewinnung,
der Finanzsektor, die Kommerzialisierung des Tabaks und die städtische
Wasserversorgung. Ausserdem wurden wichtige Verhandlungen zur Entwicklung
des Hotelwesens, der Zementindustrie, der zivilen Luftfahrt, der Herstellung
von Farben und der Produktion von Omnibussen bewilligt.
Wie kann in Kuba investiert werden?
Verfahrensweise:
- Kubanische Unternehmen feststellen, die mögliches Interesse
an gemeinsamen Investitionsprojekten mit natürlichen oder juristischen
ausländischen Personan haben. Dafür kann man:
- Kontakt mit dem Zentrum für Promotion von Investitionen (Centro
de Promoción de Inversiones) des MINVEC aufnehmen.
- Die Dienste einer in Kuba ansässigen Beratungsstelle (Consulting-Unternehmen)
in Anspruch nehmen.
- Kontakt mit den entsprechenden Ministerien und Unternehmen aufnehmen.
- Falls Interesse an der Entwicklung eines Investitionsprojekts besteht,
wird eine Absichtserklärung oder ein Rahmenvertrag unterzeichnet.
- Durchführung von Verhandlungen, in denen die ökonomische
und juristische Dokumentation vorbereitet wird, welche für das
vorgeschlagene Projekt erforderlich ist.
- Vorlage der Dokumentation beim Ministerium für Ausländische
Investitionen und Wirtschaftliche Zusammenarbeit, welches eine erste
Bewertung der Investition durchführt.
- Genehmigung (oder Ablehnung) des Investitionsprojekts durch das Exekutivkomitee
des Ministerrats oder einer von ihm dafür benannten Kommission.
- Mit der Absicht, die erfordelichen Verfahren für den Beginn
des gemeinsamen Unternehmens zu erleichtern und zu beschleunigen, wird
der Dienst “Ventanilla Única” im Nationalen Büro
für Ausländische Investitionen (Oficina Nacional para la Inversión
Extranjera) angeboten.
Neue Modalitäten für ausländische
Investitionen:
In den letzten Jahren haben sich in den verschiedenen Sektoren und Wirtschaftszweigen
neue Modalitäten ausländischer Investitionen entwickelt. Sie
stellen flexiblere und gewandtere Vertragsformen dar, die vorteilhafte
ökonomische Ergebnisse für jeden der Vertragspartner bieten.
Unter diesen neuen Formen wäre der Vertrag für die Gemeinschaftsproduktion
von Gütern oder Dienstleistungen und der Vertrag für die Hotel-
oder Produktionsverwaltung zu nennen.
Vertrag für die Gemeinschaftsproduktion von Gütern
oder Dienstleistungen
Er umfasst die vertraglichen Beziehungen zwischen einem oder mehreren
nationalen, mit einem oder mehreren ausländischen Partnern, für
die Verwirklichung oder gemeinsame Zusammenarbeit im produktiven und/oder
Dienstleistungssektor.
Der ausländische Partner gewährt die materiellen oder finanziellen
Mittel, Technologie oder den Markt, für die im Vertrag festgelegte
Produktion oder Dienstleistung. In den Verhandlungen wird die Form der
Vergütung nach den gegebenen Bedingungen festgelegt.
Die Kommerzialisierung im Binnenmarkt oder im Ausland wird von jedem
Partner unabhängig durchgeführt, und der Gewinn nicht unter
ihnen verteilt.
Diese Verträge werden in der zentralen staatlichen Verwaltung, vom
Leiter des Bereichs genehmigt, dem das nationale Unternehmen zugeordnet
ist, welches den Vertrag unterzeichnet.
Vertrag für Hotel- oder Produktionsverwaltung
Mittels diesen Vertrags kann eine kubanische juristische Person an eine
ausländische juristische Person die Verwaltung einer Einrichtung
für eine bestimmte Zeitdauer übertragen; für eine Vergütung,
die von den Ergebinissen und der Effizienz seiner Tätigkeit abhängt.
In diesen Verträgen bringt der ausländische Partner in der
Tätigkeit, die er ausüben wird, know how, Technologie oder Markterfahrungen
ein, die sich aus seiner industriellen oder kommerziellen Erfahrung ergeben.
Verwaltungsverträge für Hotels werden vom Ministerium für
Tourismus, und die Verträge zur Produktionsverwaltung vom Ministerium
für Ausländische Investitionen und Wirtschaftliche Zusammenarbeit
genehmigt.
Die Besteuerung, Gebühren und Abgaben die aus diesen neuen Formen
ausländischer Investitionen resultieren, werden von jedem Partner
in unabhängiger Form, je nach seinen Verpflichtungen übernommen.
Die notwendigen Importationen für die Entwicklung der entsprechenden
Aktivitäten dieser Verträge, sowie die Zolltarife werden vom
kubanischen Vertragspartner übernommen.
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