Ministerium für Verkehrswesen
Minister: Carlos Manuel Pazo Torrado.
Ing. für Geodäsie und Kartographie.
Anschrift: Ave. Independencia y Tulipán, Nuevo Vedado, La Habana.
Telefon: 55 5030.
Laut der endgültigen Festlegungen No. 6 und No.7 der Gesetzesverordnung
No 147, ist das Ministerium für Verkehrswesen beauftragt die Politik
des Staates und der Regierung in Bezug auf den Transport zu Lande, auf
dem Meer und auf Flüssen, seine dazugehörenden Dienstleistungen
oder Verbindungen, sowie die zivile Meeresschifffahrt zu leiten, zu verwirklichen
und zu kontrollieren.
Wie alle Behörden der zentralen staatlichen Verwaltung, hat das
Ministerium die folgenden spezifischen Befugnisse und Funktionen:
- Die geplante Entwicklung und wirksame Dienstleistungen im Transport
zu Lande, dem Meer und auf Flüssen und seine dazugehörenden
Dienstleistungen und Verbindungen innerhalb des Territoriums, sowie
auf internationaler Ebene, in Übereinstimmung mit den Normen des
internationalen Rechts zu leiten.
- Im Rahmen seiner Kompetenz, die Nutzungsnormen, Kontrolle und Erhaltung
aller Mittel und Ausrüstungen der verschiedenen Transportdienste,
in Übereinstimmung mit den Charakteristiken der Transportwege,
dem Umweltschutz und anderen, generellen Inhalts, zu bestimmen, zu klassifizieren
und zu regulieren.
- Die Lizenzen und Fahrerlaubnisse für alle Verkehrsdienste des
staatlichen oder privaten Sektors im ganzen Territorium, und den unter
seiner Gerichtsbarkeit stehenden Gewässern, laut der festgelegten
Vorschriften zu erteilen, zu begrenzen, zu modifizieren, zeitweilig
einzubehalten oder zu entziehen.
- Alle Transportmittel, die sich im nationalem Territorium fortbewegen
zu inspizieren und regelmässig zu überprüfen, sowie andere
staatliche Überprüfungs- und Kontrollfunktionen im Verkehrswesen
auszuüben.
- Alle für die Sicherheit und Hilfe der Meeres- und Binnenschifffahrt
zweckmässigen Dienstleistungen zu organisieren, zu regulieren,
zu nutzen und zu erhalten.
- Die Bedingungen und Erfordernisse für die Führung von Fahrzeugen
im allgemeinen, und für technisches Personal, in den Fällen,
in denen es erforderlich ist, sowie die Zulassung, zeitweilige Einbehaltung
oder den Einzug von Lizenzen und gültigen Bescheinigungen zu regulieren.
- Die Nutzung und die Tätigkeiten in den Häfen, auf den Schienen,
Autobahnen und Landstrassen, einschliesslich der Kontrolle der umliegenden
Sicherheitszonen, zu normieren und zu kontrollieren.
- Sicherheitsnormen für den Verkehr zu Lande und die zivile Meeresschifffahrt
festzulegen, die Einhaltung derselben und die Vergabe der entsprechenden
Genehmigungen zu kontrollieren. sowie die notwendigen Sicherheitsmassnahmen
zur Vorbeugung von Unfällen in allen Verkehrssystemen zu verordnen.
- Innerhalb seiner Befugnisse und Kompetenzen die Ausarbeitung des
Verkehrsnetzes des Landes zu leiten, seine Durchführung zu kontrollieren
und die Instandhaltung aller Verkehrswege zu normierer und zu kontrollieren.
- Gesetzliche Verkehrsregelungen festzulegen, die systematische Studien,
das Desinge, die Setzung von Verkehrszeichen und ihre Erhaltung, die
Verkehrsampeln und alle anderen Mittel der Vorbeugung und Warnung einschliesen.
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