Español | English | Deutsch | Français 
HomepageHomepageHomepage
Urlaubsziel
Dienstleistungen
 

Ministerium für Verkehrswesen

Minister: Carlos Manuel Pazo Torrado.
Ing. für Geodäsie und Kartographie.

Anschrift: Ave. Independencia y Tulipán, Nuevo Vedado, La Habana.
Telefon: 55 5030.

Laut der endgültigen Festlegungen No. 6 und No.7 der Gesetzesverordnung No 147, ist das Ministerium für Verkehrswesen beauftragt die Politik des Staates und der Regierung in Bezug auf den Transport zu Lande, auf dem Meer und auf Flüssen, seine dazugehörenden Dienstleistungen oder Verbindungen, sowie die zivile Meeresschifffahrt zu leiten, zu verwirklichen und zu kontrollieren.

Wie alle Behörden der zentralen staatlichen Verwaltung, hat das Ministerium die folgenden spezifischen Befugnisse und Funktionen:

  1. Die geplante Entwicklung und wirksame Dienstleistungen im Transport zu Lande, dem Meer und auf Flüssen und seine dazugehörenden Dienstleistungen und Verbindungen innerhalb des Territoriums, sowie auf internationaler Ebene, in Übereinstimmung mit den Normen des internationalen Rechts zu leiten.
  2. Im Rahmen seiner Kompetenz, die Nutzungsnormen, Kontrolle und Erhaltung aller Mittel und Ausrüstungen der verschiedenen Transportdienste, in Übereinstimmung mit den Charakteristiken der Transportwege, dem Umweltschutz und anderen, generellen Inhalts, zu bestimmen, zu klassifizieren und zu regulieren.
  3. Die Lizenzen und Fahrerlaubnisse für alle Verkehrsdienste des staatlichen oder privaten Sektors im ganzen Territorium, und den unter seiner Gerichtsbarkeit stehenden Gewässern, laut der festgelegten Vorschriften zu erteilen, zu begrenzen, zu modifizieren, zeitweilig einzubehalten oder zu entziehen.
  4. Alle Transportmittel, die sich im nationalem Territorium fortbewegen zu inspizieren und regelmässig zu überprüfen, sowie andere staatliche Überprüfungs- und Kontrollfunktionen im Verkehrswesen auszuüben.
  5. Alle für die Sicherheit und Hilfe der Meeres- und Binnenschifffahrt zweckmässigen Dienstleistungen zu organisieren, zu regulieren, zu nutzen und zu erhalten.
  6. Die Bedingungen und Erfordernisse für die Führung von Fahrzeugen im allgemeinen, und für technisches Personal, in den Fällen, in denen es erforderlich ist, sowie die Zulassung, zeitweilige Einbehaltung oder den Einzug von Lizenzen und gültigen Bescheinigungen zu regulieren.
  7. Die Nutzung und die Tätigkeiten in den Häfen, auf den Schienen, Autobahnen und Landstrassen, einschliesslich der Kontrolle der umliegenden Sicherheitszonen, zu normieren und zu kontrollieren.
  8. Sicherheitsnormen für den Verkehr zu Lande und die zivile Meeresschifffahrt festzulegen, die Einhaltung derselben und die Vergabe der entsprechenden Genehmigungen zu kontrollieren. sowie die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zur Vorbeugung von Unfällen in allen Verkehrssystemen zu verordnen.
  9. Innerhalb seiner Befugnisse und Kompetenzen die Ausarbeitung des Verkehrsnetzes des Landes zu leiten, seine Durchführung zu kontrollieren und die Instandhaltung aller Verkehrswege zu normierer und zu kontrollieren.
  10. Gesetzliche Verkehrsregelungen festzulegen, die systematische Studien, das Desinge, die Setzung von Verkehrszeichen und ihre Erhaltung, die Verkehrsampeln und alle anderen Mittel der Vorbeugung und Warnung einschliesen.
 
 
 
  ©2003-2005 Trade Best Investment S.A.
Das Nachdrucken oder Kopieren eines Teiles oder der ganzen Webseite ist nur mit schriftlicher Genähmigung von Trade Best Investment S.A. gestattet.
Cuba.to vertritt keine politische Position und wird nur Information anbieten oder auf Information hinweisen die, so hoffen wir, nützlich für Sie ist.
Jeder Versuch, diese Seite als politische Plattform zu verwenden, wird abgelehnt oder zurückgewiesen.